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BANKRECHT

 

 

 

 

 

IHRE VORTEILE


Gerade die letzten Jahre haben gezeigt, dass Banken nicht unfehlbar sind. Oftmals wurden Bankkunden fehlerhaft beraten.

Um diesen Kunden zu ihrem Recht zu verhelfen, wickeln wir individuell Schadensersatzansprüche ab. Leider ist es immer noch häufig so, dass der Bankkunde in der Annahme steht, die schwächere Position gegenüber der Bank zu haben.
   
  • Hilfe bei Kreditkündigung
  • Beratung in Darlehensfragen
  • Beratung Fragen im Bankrecht
  • keine Gewissenskonflikte
  • Beratung bei Fragen von Vermögensverwaltung
  • Beratung im Börsenrecht
             
Das ist heutzutage bei Weitem nicht mehr so. Wir unterstützen Sie bei Vertragsverhandlungen mit Ihrer Bank sowie bei Fragen im Börsenrecht. Bevor Sie die Vermögensverwaltung in die Hände Ihrer Bank legen, prüfen wir sorgsam jedes Detail.

Weiterhin sind wir spezialisiert im Bereich Übernahme und Investment, Scheck- und Wechselgesetz sowie Wertpapiererwerbsgesetz. Begleitend beraten wir Sie bei Bürgschaftserklärungen und bei Pfändung von Vermögenswerten.
 
Das Bankrecht beinhaltet schwerpunktmäßig die Vertragsbeziehung zwischen Kunde und Bank, wobei sich unsere Kanzlei auf die rechtliche Beratung des Bankkunden beschränkt. Bei ungerechtfertigten Kreditkündigungen begleiten wir Sie mit unserer Erfahrung.

Sollten Sie Fragen zu Anlagen und Sicherheiten haben, beraten wir Sie in gewohnt erfahrener Manier. Gerade das Bankrecht fordert ein hohes Maß an Qualifikation und Kompetenz. In unserer Kanzlei sind Sie bei Fragen zum Bankrecht bestens aufgehoben.
 
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